Stadt schreibt Suchtberatung neu aus
Amtsärztin: Mehrere Träger denkbar / Awo und Diakönie
warnen vor Unterbrechung
GARSTEN BÖTTCHER
Die Stadt wird ihre ambulante Sucht-Beratungsstelle in der kommenden
Woche neu ausschreiben. Die Bewerbungsfrist endet am 6. Oktober; der
Zuschlag an den oder die neuen Betreiber soll am 20. November erfolgen,
berichtete Amtsärztin Karola Kaiser dem Sozialausschuss. Ursache
für die Neuausschreibung war die vom Land angekündigte drastische
Kürzung der Zuschüsse für Suchtberatungsstellen ab
2004. Die Stadt hatte daraufhin den Vertrag mit der Arbeiterwohlfahrt
(Awo) und dem Diakonischen Werk, die ihre Angebote in einer Suchtberatung
GbR koordinieren, zum Jahresende aufgelöst. Wie Awo-Geschäftsführerin
Angela Basekow sagte, hat die GbR den Mitarbeitern per 30. Juni die
Kündigung zum 31. Dezember aussprechen müssen.
Basekow und Diakonie-Geschäftsführer Marcel Kankarowitsch
warnten die Ausschussmitglieder vor den Folgen eines Beratungsstopps.
Zehn Gruppen unterhält die Suchtberatung GbR; 2002 gab es 422
Gruppensitzungen. Die Zahl der Klientenkontakte beläuft sich
bei der Awo auf 2811, bei der Diakönie auf 3391. In 1907 Fällen
(Awo) bzw. 954 Fällen (Diakönie) sei eine telefonische Beratung
erfolgt, so Kankarowitsch.
Künftig werde dieser enge Kontakt zur Hälfte der Klienten
ersatzlos abreißen - ein schwerer Rückschlag angesichts
dessen, dass Suchtkrankenhilfe Beziehungsarbeit sei. Ferner hätten
die Klienten keine Wahlmöglichkeit zwischen Beratungsstellen
mehr, und die nachgefragte Kapazität könne nicht mehr bedient
werden. Auf wirtschaftliche Aspekte der Suchtberatung ging Fritz Hille,
Leiter einer Awo-Gruppe, ein. Er berichtete von drei Berufskraftfahrern,
bei denen durch die Gruppenarbeit und die Kooperation zwischen Selbsthilfe
und Suchtberatung eine Alkoholentwöhnungsbehandlung Kosten: rund
35 000 Euro -nicht erforderlich wurde. Die Betroffenen stehen heute
wieder in Lohn und Brot, so Hille. Der Einspardruck durch das Land,
so das Fazit der beiden Geschäftsführer, sei ohne fachliche
Diskussion auf die Träger verlagert worden. Sowohl die Amtsärztin
als auch die Sozialbeigeordnete Elona Müller betonten wiederholt,
dass es für die Kündigung des Vertrages keine inhaltlichen
Gründe gegeben habe; Awo und Diakönie stehe es offen, sich
an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Stadt verstehe die Neuvergabe
- die Prävention, Beratung und The rapie umfasst - als Paket,
das an einen oder auch an mehrere Bewerber vergeben werden kann.
Die Mittel für den Bereich der Suchtberatung stünden auch
im kommenden Jahr zur Verfügung, so Müller. Die neue Anlaufstelle
werde die entsprechenden Mindeststandards erfüllen, und so gehe
die Stadt davon aus, dass die Landesgelder für die Erfüllung
dieser Pflichtaufgabe bereit stehen. Anders sehe es bei den Geldern
aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) aus.
Unabhängig von den finanziellen Erfordernissen biete die Neuvergabe
für die Stadt aber auch die Chance, neue Konzepte kennen zu lernen,
auch in der Vernetzung mit den bereits vorhandenen Angeboten, etwa
durch Schulsozialarbeiter. „Manchmal kommt man in der Not zu
neuen Ansätzen", so Kaiser.